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Text Der rechtliche Hintergrund von Coverversionen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Ende der Seite springenZum Anfang der Seite springen

von Dr. Richard Brunner, Artikel aus dem Archiv

Die Begriffe Coverversion, Sample oder Remix hat sicher jeder schon einmal gehört. Was sie bedeuten und welcher rechtliche Hintergrund damit verbunden ist, soll in diesem Workshop geklärt werden.

Eine wissenschaftliche Studie hat ermittelt, dass etwa jeder fünfte Song in den Charts eine sogenannte Coverversion ist. Unter Coverversion versteht man im strengen Sinne eine Neuaufnahme einer bereits veröffentlichten Komposition, meist durch einen anderen Interpreten.

Wenn das Original dabei lediglich nachgespielt wird, ist das eine Coverversion im engen Sinne. Diese Coverversion ist rechtlich auch am wenigsten problematisch, weil dann ganz klar ist, dass Urheber des Songs die ursprünglichen Komponisten und Textdichter sind und bleiben. Das deutsche Urheberrecht besagt, dass bereits veröffentlichte Kompositionen, deren Rechte von einer Verwertungsgesellschaft für den Urheber wahrgenommen werden, von jedermann ohne besondere Genehmigung nachgespielt oder neu aufgenommen werden dürfen, solange der Urheber angemessen an der Nutzung seines Werkes – also der Coverversion – beteiligt wird.


Quelle und mehr dazu guckst du https://www.soundandrecording.de/stories...coverversionen/

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